Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NZH Nordenham Zinc Holding GmbH; Weser-Metall GmbH - BWB/Z-5010 | Bundeswettbewerbsbehörde

NZH Nordenham Zinc Holding GmbH; Weser-Metall GmbH

BWB/Z-5010

04.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die NZH Nordenham Zinc Holding GmbH, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Glencore International AG, Schweiz, beabsichtigt, vorbehaltlich eines dem Insolvenzgericht vorzulegenden Insolvenzplans Alleingesellschafterin der Weser-Metall GmbH, Deutschland, zu werden, indem nach Löschung der bestehenden Anteile dieser Zielgesellschaft entsprechend einem Insolvenzplanverfahren die neu herauszugebenden Anteile an der Zielgesellschaft vollständig erworben werden.

Der Zusammenschluss betrifft die Produktion und den Vertrieb von Bleimetall.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.10.2020 weggefallen.

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