Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bregal Milestone L.P.; Cafeyn Group SAS - BWB/Z-5009 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bregal Milestone L.P.; Cafeyn Group SAS

BWB/Z-5009

02.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer indirekten kontrollierenden Beteiligung von mehr als 25 % an Cafeyn Group SAS, Frankreich, durch Bregal Milestone L.P., Jersey.

Das geplante Vorhaben betrifft das Informationsstreaming.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.09.2020 weggefallen.

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