Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Equity Management Consulting GmbH; IKA Innovation Kunststoffaufbereitung GmbH & Co KG - BWB/Z-5008 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Equity Management Consulting GmbH; IKA Innovation Kunststoffaufbereitung GmbH & Co KG

BWB/Z-5008

02.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von 46, 75% der Stimmrechte 83,25% am eingesetzten Eigenkapital durch die Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz
in Linz sowie 33,77% der Stimmrechte und 10,62% des eingesetzten Eigenkapitals durch INVEST EQUITY Management Consulting GmbH mit Sitz in Wien an der IKA Innovative Kunststoffaufbereitung GmbH & Co KG mit Sitz in Bitterfeld-Wolfen.

Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von Additiven für die Kunststoffindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.10.2020 weggefallen.

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