Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DCC Holdings GmbH; Innerhofer GmbH
BWB/Z-5007
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DCC Holdings GmbH, Österreich, eine Tochtergesellschaft von DCC plc, Irland, plant alle Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über die Innerhofer GmbH, Österreich, zu erwerben.
Die Transaktion betrifft den Einzelhandelsvertrieb von Kraftstoffen über öffentliche Tankstellen.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2020 weggefallen.