Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DBAG Fund VIII; congatec Holding AG - BWB/Z-5006 | Bundeswettbewerbsbehörde

DBAG Fund VIII; congatec Holding AG

BWB/Z-5006

02.09.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DBAG Fund VIII (Guernsey) plant den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der und der alleinigen Kontrolle über die congatec Holding AG (Deutschland).

Geschäftsbereich: Entwicklung von Modulen für das sog. embedded computing.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.10.2020 weggefallen.

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