Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DEUTZ AG; PRO MOTOR Beteiligungsgesellschaft mbH
BWB/Z-5004
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DEUTZ AG beabsichtigt, 100% der Anteile an der PRO MOTOR Beteiligungsgesellschaft mbH zu erwerben, welche über ihre Tochtergesellschaften im Bereich Vertrieb und Wartung von Dieselmotoren tätig ist.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2020 weggefallen.