Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH; Süddeutsche Zeitung
BWB/Z-5003
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Deutschland, und Süddeutsche Zeitung GmbH, Deutschland, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, an dem beide Gesellschaften jeweils zur Hälfte beteiligt sein werden und welches die Vermarktungsaktivitäten der beteiligten Verlage im Bereich des überregionalen Werbeinventars übernehmen wird.
Das geplante Vorhaben betrifft die Vermarktung von überregionalem Werbeinventar.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2020 weggefallen.