Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Centerbridge, L.P.; AHEAD DB Holdings LLC
BWB/Z-5001
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Centerbridge, L.P., USA, beabsichtigt, indirekt alle Anteile und damit die alleinige Kontrolle über AHEAD DB Holdings LLC, USA, zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft den Sektor für Computersystem-Design-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2020 weggefallen.