Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Centerbridge, L.P.; AHEAD DB Holdings LLC - BWB/Z-5001 | Bundeswettbewerbsbehörde

Centerbridge, L.P.; AHEAD DB Holdings LLC

BWB/Z-5001

31.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Centerbridge, L.P., USA, beabsichtigt, indirekt alle Anteile und damit die alleinige Kontrolle über AHEAD DB Holdings LLC, USA, zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft den Sektor für Computersystem-Design-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2020 weggefallen.

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