Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PCS3 R-G S.á r.l.; Reutib International GmbH - BWB/Z-5000 | Bundeswettbewerbsbehörde

PCS3 R-G S.á r.l.; Reutib International GmbH

BWB/Z-5000

31.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PCS3 R-G S.á r.l. beabsichtigt, eine Beteiligung von 100 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über Reutib International GmbH zu erwerben.

Das geplante Voirhaben betrifft die Verschlusstechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht