Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ALSO Holding AG; dicom Computer-Vetriebsges.m.b.H. - BWB/Z-4999 | Bundeswettbewerbsbehörde

ALSO Holding AG; dicom Computer-Vetriebsges.m.b.H.

BWB/Z-4999

27.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ALSO Holding AG, Schweiz, beabsichtigt 100% der Anteile an und somit die alleinige Kontrolle über dicom Computer-Vertriebsgesellschaft m.b.H. zu erwerben.

Das geplante Vorhaben betrifft den Großhandelsvertrieb von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie verwandte Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2020 weggefallen.

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