Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Evonik Industries AG; Porocel Holdings, Inc.; Porocel International, LLC - BWB/Z-4998 | Bundeswettbewerbsbehörde

Evonik Industries AG; Porocel Holdings, Inc.; Porocel International, LLC

BWB/Z-4998

27.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Evonik Industries AG, Deutschland, beabsichtigt alle Kapitalanteile an und die alleinige Kontrolle über Porocel Holdings, Inc., USA, und Porocel International,
LLC, USA, zu erwerben.

Die geplante Transaktion betrifft hauptsächlich Katalysatoren und Katalysatordienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.09.2020 weggefallen.

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