Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Valmet Oyj; Neles Oyj
BWB/Z-4995
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Transaktion betrifft den beabsichtigten Erwerb eines Anteils von 25 % oder mehr der Aktien an Neles Oyj (Finnland) durch Valmet Oyj (Finnland).
Die Transaktion betrifft die Produktion und den Verkauf von Ventilen, Aktuatoren und Ventilstellungsreglern/-kontrolleinheiten sowie entsprechende
Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 15.09.2020 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.