Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rewe-Zentralfinanz eG; Greenyard NV
BWB/Z-4993
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
REWE-ZENTRALFINANZ eG (Deutschland) beabsichtigt, die Mitkontrolle über Greenyard Fresh Netherlands BV (Niederlande) und Greenyard Flowers Netherlands BV (Niederlande) sowie eine Minderheitsbeteiligung an Fresh Solutions GmbH (Deutschland), allesamt 100%-ige Tochtergesellschaften der Greenyard NV, Belgien, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Handel mit Obst und Gemüse sowie Schnittblumen
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2020 weggefallen.