Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SFS intec GmbH; Ludwig Hettic Holding GmbH & Co. KG
BWB/Z-4992
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb einer weiteren Beteiligung von 21% an der Ludwig Hettich Holding GmbH & Co. KG, Schramberg, Deutschland, durch die SFS intec GmbH, Oberursel,
Deutschland, einer indirekten 100%igen Tochtergesellschaft der SFS Group AG, Heerbrugg, Schweiz, womit ein Beteiligungsgrad von 51% erreicht wird.
Betroffener Geschäftszweig: Befestigungstechnik.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2020 weggefallen.