Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Capvis Equity V L.P.; BSI Business Systems Integration AG
BWB/Z-4991
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Capvis Equity V L.P., Jersey, beabsichtigt den indirekten Erwerb von 51% der Anteile an BSI Business Systems Integration AG, Baden, Schweiz.
Das geplante Vorhaben betrifft CRM - Software.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2020 weggefallen.