Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Capvis Equity V L.P.; BSI Business Systems Integration AG - BWB/Z-4991 | Bundeswettbewerbsbehörde

Capvis Equity V L.P.; BSI Business Systems Integration AG

BWB/Z-4991

20.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Capvis Equity V L.P., Jersey, beabsichtigt den indirekten Erwerb von 51% der Anteile an BSI Business Systems Integration AG, Baden, Schweiz.

Das geplante Vorhaben betrifft CRM - Software.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2020 weggefallen.

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