Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Laboratorios Lesvi S.L.U.; Erwerb des Antiepileptikums Buccolam - BWB/Z-4989 | Bundeswettbewerbsbehörde

Laboratorios Lesvi S.L.U.; Erwerb des Antiepileptikums Buccolam

BWB/Z-4989

18.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Laboratorios Lesvi S.L.U, Spanien, beabsichtigt, alle Rechte, Titel und sonstigen Vermögenswerte bezüglich der Marke "Buccolam" von Shire Services BVBA, Belgien, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Pharmazeutische Produkte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.09.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht