Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VGRD GmbH; Autohaus Möbus GmbH; Autozentrum Möbus GmbH - BWB/Z-4988 | Bundeswettbewerbsbehörde

VGRD GmbH; Autohaus Möbus GmbH; Autozentrum Möbus GmbH

BWB/Z-4988

18.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die VGRD GmbH, Deutschland, beabsichtigt, über eine noch zu gründende Tochter-gesellschaft im Wege eines Vermögenserwerbs den Geschäftsbetrieb der Autohaus Möbus GmbH und der Autozentrum Möbus GmbH in Berlin, Deutschland, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Kfz-Vertrieb und Service.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.09.2020 weggefallen.

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