Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AFINUM Achte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG; Listan GmbH - BWB/Z-4986 | Bundeswettbewerbsbehörde

AFINUM Achte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG; Listan GmbH

BWB/Z-4986

17.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AFINUM Achte Beteiligungsgesellschaft mbH &. Co. KG, München, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar 70 % der Anteile und alleinige Kontrolle an der Listan GmbH, Glinde, Deutschland zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Herstellung und des Vertriebs von PC-Komponenten.
 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.09.2020 weggefallen.

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