Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Findos Investors GmbH; Techsoft Datenverarbeitung GmbH; iTools Software GmbH
BWB/Z-4985
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Findos Investor GmbH, Deutschland, beabsichtigt, indirekt die alleinige Kontrolle über TECHSOFT Datenverarbeitung GmbH, Österreich, und iTools Software GmbH, Österreich, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Software- und Hardwarelösungen für die Fertigungsindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.09.2020 weggefallen.