Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
3i Group plc.; A-Z Gartenhaus GmbH
BWB/Z-4984
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb von 49,0% der Stimmrechte und mehr als 50% der Kapitalanteile an und alleiniger (negativer) Kontrolle über A-Z Gartenhaus GmbH, Deutschland durch 3i Group plc, Vereinigtes Königreich.
Tätigkeitsbereiche: Vertrieb von Heim- und Gartenbedarf.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.09.2020 weggefallen.