Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mabanol GmbH & Co. KG; DuraLubes GmbH - BWB/Z-4982 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mabanol GmbH & Co. KG; DuraLubes GmbH

BWB/Z-4982

14.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mabanol GmbH & Co. KG und die Herren Björn Nowosadtko sowie Joachim Koop beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen für den online-Handel mit Motorölen an private Endverbraucher (,,B2C") nebst dazugehörigen Nebentätigkeiten wie Lagerung, Mischung, Be- und Aufarbeitung der o.g. Produkte zu gründen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.09.2020 weggefallen.

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