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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Arkema SA; Thermoplastic Powder Holding AG; SDP Holding NV - BWB/Z-4980 | Bundeswettbewerbsbehörde

Arkema SA; Thermoplastic Powder Holding AG; SDP Holding NV

BWB/Z-4980

14.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Arkema SA, Frankreich, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Thermoplastic Powder Holding AG, Schweiz, und SDP Holding NV, Belgien, zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft den chemischen Sektor.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2020.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2020 weggefallen.

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