Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

McKesson Europe AG; Alliance Healthcare Deutschland AG - BWB/Z-4978 | Bundeswettbewerbsbehörde

McKesson Europe AG; Alliance Healthcare Deutschland AG

BWB/Z-4978

14.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

McKesson Europe AG, Stuttgart, Deutschland beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 30 % an Alliance Healthcare Deutschland AG, Frankfurt, Deutschland zu erwerben.

Das geplante Vorhaben betrifft den Arzneimittelgroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2020 weggefallen.

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