Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Gebrüder Weiss GmbH; Ipsen Logistics GmbH
BWB/Z-4973
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gebrüder Weiss GmbH, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb des Speditionsgeschäfts der Ipsen Logistics GmbH, Deutschland, und des
Speditionsgeschäfts der Ipsen Air Logistics GmbH, Deutschland im Wege eines Asset Deals. Gleichzeitig beabsichtigen GW International Holding GmbH, Österreich, und GW Global Holding GmbH, Österreich, 100% der Anteile an der Ipsen Logistics BVBA, Belgien, 60% der Anteile an der Ipsen Logistics Sp. z.o.o., Polen, (samt der von letzterer gehaltenen 84% der Anteile an der Ipsen Road Logistics Polska Sp. z.o.o., Polen) sowie 80% der Anteile an der Ipsen Logistics (M) Sdn. Bhd, Malaysia, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Speditionsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.09.2020 weggefallen.