Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KPS Capital Partners, LP; Briggs and Stratton Corp
BWB/Z-4972
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
KPS Capital Partners, LP beabsichtigt, von Briggs and Stratton Corp (USA) und seinen 100%-igen Tochtergesellschaften Billy Goat Industries, Inc. (USA), Allmand Brothers, Inc. (USA), Briggs & Stratton International, Inc., und Briggs & Stratton Tech, LLC indirekt im Wesentlichen alle Vermögenswerte der Veräußerer sowie ihre Beteiligungen an ihren direkten und bestimmten indirekten Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Outdoor-Arbeitsgeräte und Benzinmotoren für Outdoor-Arbeitsgeräte
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.09.2020 weggefallen.