Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Arval Austria GmbH; UniCredit Leasing Fuhrparkmanagement GmbH
BWB/Z-4971
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Arval Austria GmbH, Österreich, plant die gesamten Anteile an, und alleinige Kontrolle über, UniCredit Leasing Fuhrparkmanagement GmbH, Österreich, zu
erwerben.
Das angemeldete Vorhaben betrifft Full-Service-Fahrzeugleasing und Flottenmanagement.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.09.2020 weggefallen.