Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Eurazeo PME S.A.; UTAC Holding S.A.S.
BWB/Z-4970
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten (indirekten) EnNerb von 61,64% der Anteile (und 66,28% der Stimmrechte) und der alleinigen Kontrolle über UTAC Holding S.A.S., Frankreich durch Fonds, die von Eurazeo PME S.A., einer Tochtergesellschaft von Eurazeo S.E., Frankreich, venNaltet werden.
Das geplante Vorhaben betrifft die Prüfung, Inspektion und Zertifizierung von Kraftfahrzeugen.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.09.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.09.2020 weggefallen.