Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ford Motor Company; ALD S.A.
BWB/Z-4968
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
FCLH Ltd., Basildon, UK, die von Ford Motor Company, Dearborn, Michigan, USA, kontrolliert wird, erwirbt eine nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung an einer von ALD, Rueil Malmaison, Frankreich, neu gegründeten Gesellschaft.
Das geplante Vorhaben betrifft Kfz Leasing und Flottenmanagement.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2020 weggefallen.