Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volkswagen (China) Investment Company Limited; JAC Volkswagen Automotive Co., Ltd.; Anhui Jianghuai Automobile Group Holdings Limited - BWB/Z-4966 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volkswagen (China) Investment Company Limited; JAC Volkswagen Automotive Co., Ltd.; Anhui Jianghuai Automobile Group Holdings Limited

BWB/Z-4966

04.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Volkswagen (China) Investment Company Limited, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, Deutschland, beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über die JAC Volkswagen Automotive Co., Ltd., Volksrepublik China, sowie 50 % der Anteile an der Anhui Jianghuai Automobile Group Holdings Limited, Volksrepublik China, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Automobilindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht