Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG; CNP Pharma GmbH; MIP-Holding GmbH
BWB/Z-4965
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Capiton VI GmbH & Co. Beteiligungs KG beabsichtigt, sämtliche Anteile an der CNP Pharma GmbH, Fürstenzell, Deutschland sowie an der MIP - Holding GmbH, Icking, Deutschland zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Arzneimitteln und sonstigen Medizinprodukten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2020 weggefallen.