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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Art-Invest Real Estate Funds GmbHQuadrant Q ELF Projektentwicklungs GmbH & Co KG - BWB/Z-4964 | Bundeswettbewerbsbehörde

Art-Invest Real Estate Funds GmbHQuadrant Q ELF Projektentwicklungs GmbH & Co KG

BWB/Z-4964

31.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Quadrant Q ELF Projektentwicklungs GmbH & Co KG, St. Pölten, Österreich, durch die Art-Invest Real Estate Funds GmbH, Köln, Deutschland,
handelnd für Rechnung eines Sondervermögens, gehalten von der Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des
öffentlichen Rechts, Köln, Deutschland.

Das geplante Vorhaben betrifft die Vermietung von Immobilien.

N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2020.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2020 weggefallen.

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