Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Step Holco 3, Inc.; Castillon SAS; Devoteam S.A. - BWB/Z-4962 | Bundeswettbewerbsbehörde

Step Holco 3, Inc.; Castillon SAS; Devoteam S.A.

BWB/Z-4962

31.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Im Zuge eines Übernahmeangebotes beabsichtigt das Investmentunternehmen KKR & Co, Inc., USA, indirekt durch das mit ihm verbundene Investmentvehikel Step Holdco 3 S.à.r.l., Luxemburg, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von bis zu 56,6% der Kapitalanteile und bis zu 44,5% der Stimmrechte an der neugegründeten Holdinggesellschaft Castillon SAS, Frankreich, zu erwerben, welche wiederum bis zu 100% der Anteile an Devoteam S.A., Frankreich halten wird.

Das geplante Vorhaben betrifft IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2020 weggefallen.

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