Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Henkel AG & Co. KGaA; Hello Body Holding GmbH; Banana Beauty GmbH; Mermaid + Me GmbH - BWB/Z-4961 | Bundeswettbewerbsbehörde

Henkel AG & Co. KGaA; Hello Body Holding GmbH; Banana Beauty GmbH; Mermaid + Me GmbH

BWB/Z-4961

31.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Henkel AG & Co. KGaA (Deutschland) beabsichtigt, eine 75%-Beteiligung an und alleinige Kontrolle über Hello Body Holding GmbH, Banana Beauty GmbH und Mermaid + Me GmbH (alle Deutschland) zu erwerben.

Die Zielunternehmen sind in den Bereichen Gesichtspflege-, Körperpflege-, Haarpflege- und dekorative Kosmetikprodukte tätig.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2020 weggefallen.

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