Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Saur S.A.S.; Nijhuis Industries Holding B.V. - BWB/Z-4958 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saur S.A.S.; Nijhuis Industries Holding B.V.

BWB/Z-4958

29.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Saur S.A.S. (Issy Les Moulineauax / Frankreich ) beabsichtigt, indirekt alleinige Kontrolle über Nijhuis Industries Holding B.V. und ihre Tochtergesellschaflen ( Doetinchem /Niederlande) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorbaben betrifft Dienstleistungen für die Wasser und Abwasserbehandlung.
 

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2020 weggefallen.

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