Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Providence Strategic Growth Capital Partners L.L.C.; Hornetsecurity GmbH - BWB/Z-4957 | Bundeswettbewerbsbehörde

Providence Strategic Growth Capital Partners L.L.C.; Hornetsecurity GmbH

BWB/Z-4957

29.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Providence Strategic Growth Capital Partners L.L.C., Vereinigte Staaten, beabsichtigt, indirekt 52% der Anteile an der Hornetsecurity GmbH, Deutschland, zu erwerben.

Das geplante Vorhaben betrifft Software.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2020 weggefallen.

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