Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Intersnack International B.V.; Li-Corn-Gruppe
BWB/Z-4956
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Intersnack International B.V., Niederlande, beabsichtigt, im Wege eines Erwerbs zusätzlicher Anteile eine Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% der Anteile und dadurch die gemeinsame Kontrolle über die Li-Corn SAS, Frankreich, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft den Großhandel mit Puffmais und die Herstellung und den Vertrieb von salzigen Snacks, insbesondere Popcornsnacks.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2020 weggefallen.