Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group; VBV-Betriebliche Altersvorsorge AG - BWB/Z-4954 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group; VBV-Betriebliche Altersvorsorge AG

BWB/Z-4954

27.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erhöhung der bestehenden mittelbaren und unmittelbaren Beteiligung an VBV-Betriebliche Altersvorsorge AG durch WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group, beide Wien, auf mehr als 25 %.

Das geplante Vorhaben betrifft die Altersvorsorge.

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2020 weggefallen.

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