Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Unipetrol a.s.; Unipetrol Slovensko s.r.o.; Fontee S.r.o. - BWB/Z-4953 | Bundeswettbewerbsbehörde

Unipetrol a.s.; Unipetrol Slovensko s.r.o.; Fontee S.r.o.

BWB/Z-4953

21.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

UNIPETROL, a.s., Tschechische Republik, beabsichtigt, indirekt über ihre Tochtergesellschaft UNIPETROL Slovensko, s.r.o., Slowakische Republik, beide
Konzerngesellschaften der PKN ORLEN, s.a., Polnische Republik, alleinige Kontrolle über einen Tankstellenstandort der Fontee s.r.o., Slowakische Republik, Dunajska Streda, 92 901, Slowakische Republik zu erwerben.

Das geplante Vorhaben betrifft den Geschäftszweig Vertrieb von Motorkraftstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.08.2020 weggefallen.

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