Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EnBW Energie Baden-Württemberg AG; SMATRICS GmbH & Co KG
BWB/Z-4952
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EnBW Energie Baden-Württemberg AG beabsichtigt, 51 % der Anteile an einer Tochtergesellschaft der SMATRICS GmbH & Co KG zu erwerben, welche als Betreiberin eines Ladesäulennetzwerks österreichweit tätig sein wird.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2020 weggefallen.