Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VNG AG; Gas-Union GmbH - BWB/Z-4951 | Bundeswettbewerbsbehörde

VNG AG; Gas-Union GmbH

BWB/Z-4951

20.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die VNG AG (Leipzig / Deutschland) beabsichtigt, 98,15 % der Anteile an der und alleinige Kontrolle über die Gas-Union GmbH (Frankfurt am Main / Deutschland) zu erwerben, was darüber hinaus zu einem mittelbaren Erwerb von über 25% der Anteile an der GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG (Straelen / Deutschland) und an der GasLINE Telekommunikationsnetz-Geschäftsführungsgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH (Straelen / Deutschland) führt. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Gas und Glasfaserinfrastruktur.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2020 weggefallen.

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