Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Auctus-Gruppe; Profiltubi S.p.A
BWB/Z-4950
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die AUCTUS-Gruppe, Deutschland, beabsichtigt mittelbar über von ihr errichtete Erwerbsgesellschaften die alleinige Kontrolle über die Profiltubi S.p.A., Italien, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Herstellung und desVerkaufs von kleinen geschweißten Stahlrohrprofilen auf Basis von
warmgewalztem Stahl (small welded carbon steel tubes).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.08.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.08.2020 weggefallen.