Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FunderMax GmbH; BAUFELD-AUSTRIA GmbH - BWB/Z-4943 | Bundeswettbewerbsbehörde

FunderMax GmbH; BAUFELD-AUSTRIA GmbH

BWB/Z-4943

15.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FunderMax GmbH, St. Veit an der Glan, beabsichtigt den Erwerb von 50% der Anteile an der BAUFELD-AUSTRIA GmbH, Wien, von der Wietersdorfer Alpacem GmbH, Klagenfurt.

Das geplante Vorhaben betrifft den Einkauf und Verkauf von Ersatzrohstoffen sowie Ersatzbrennstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.08.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht