Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DeLaval Holding BV; Milkrite Interpuls Geschäftsbereich von Avon Rubber p.l.c. - BWB/Z-4942 | Bundeswettbewerbsbehörde

DeLaval Holding BV; Milkrite Interpuls Geschäftsbereich von Avon Rubber p.l.c.

BWB/Z-4942

15.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des Milkrite Interpuls Geschäftsbereichs von Avon Rubber p.l.c., Vereinigtes Königreich, durch DeLaval Holding BV, Niederlande.

Das geplante Vorhaben betrifft Verbrauchsgüter für das Melken.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.08.2020 weggefallen.

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