Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DER Touristik Hotels & Resort GmbH; Aldiana GmbH; LMEY Investments AG - BWB/Z-4941 | Bundeswettbewerbsbehörde

DER Touristik Hotels & Resort GmbH; Aldiana GmbH; LMEY Investments AG

BWB/Z-4941

14.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DER Touristik Group GmbH (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der REWE-Group) beabsichtigt, indirekt 50% der Anteile der Aldiana GmbH zu erwerben und zusammen mit der LMEY Investments AG die gemeinsame Kontrolle über die Aldiana GmbH zu übernehmen. Ferner besteht eine Option auf den Erwerb alleiniger Kontrolle durch DER.

Das geplante Vorhaben betrifft Tourismus.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2020 weggefallen.

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