Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bregal Unternehmerkapital II LP; Bregal Unternehmerkapital II Feeder L.P., GUS Beteiligungs GmbH
BWB/Z-4940
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mittelbarer Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung von mehr als 50 % an GUS Beteiligungs GmbH, Deutschland, durch Bregal Unternehmerkapital II LP, Bregal Unternehmerkapital II Feeder L.P., beide Kanalinseln, und Bregal Unternehmerka- pital II-A SCSp, Großherzogtum Luxemburg.
Das geplante Vorhaben betrifft den Bereich Software.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2020 weggefallen.