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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bregal Unternehmerkapital II LP; Bregal Unternehmerkapital II Feeder L.P., GUS Beteiligungs GmbH - BWB/Z-4940 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bregal Unternehmerkapital II LP; Bregal Unternehmerkapital II Feeder L.P., GUS Beteiligungs GmbH

BWB/Z-4940

14.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung von mehr als 50 % an GUS Beteiligungs GmbH, Deutschland, durch Bregal Unternehmerkapital II LP, Bregal Unternehmerkapital II Feeder L.P., beide Kanalinseln, und Bregal Unternehmerka- pital II-A SCSp, Großherzogtum Luxemburg.

Das geplante Vorhaben betrifft den Bereich Software.

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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2020.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2020 weggefallen.

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