Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG; TM-TV GmbH - BWB/Z-4938 | Bundeswettbewerbsbehörde

Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG; TM-TV GmbH

BWB/Z-4938

13.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG, München, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über TM-TV GmbH, München, Deutschland, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.08.2020 weggefallen.

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