Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Carlyle Group Inc.; ENVEA S.A. - BWB/Z-4936 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Carlyle Group Inc.; ENVEA S.A.

BWB/Z-4936

09.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Übernahme von ENVEA S.A. (Frankreich) mit all ihren direkt und indirekt gehaltenen Tochtergesellschaflen durch die The Carlyle Gruppe Inc. (Vereinigte Staaten von Amerika) durch die CA4tech 2 SAS.

Das geplante Vorhaben betrifft Umweltüberwachungssysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2020 weggefallen.

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