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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Carglass Austria GmbH; A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG - BWB/Z-4935 | Bundeswettbewerbsbehörde

Carglass Austria GmbH; A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG

BWB/Z-4935

08.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Belron Group S.A. (Luxemburg / Luxemburg) beabsichtigt, indirekt über die Carglass GmbH (Köln / Deutschland) und Garglass Austria GmbH (Wien / Österreich) sämtliche Vermögensgegenstände, die den Geschäftsbereich Reparatur und Austausch von Fahrzeugglas in Deutschland sowie in Österreich
betreffen, von A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG, der A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG (Weiden in der Oberpfalz / Deutschland) sowie der A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG (Salzburg / Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Reparatur und den Austausch von Fahrzeugglas.

G - HANDEL M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2020.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 21.07.2020 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.​

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