Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ArcelorMittal S.A.; France Rail Industry SAS - BWB/Z-4934 | Bundeswettbewerbsbehörde

ArcelorMittal S.A.; France Rail Industry SAS

BWB/Z-4934

08.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ArcelorMittal S.A. (Luxemburg) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über France Rail Industry SAS (Frankreich) zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft den Schienensektor.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung:

Die Anmelderin hat am 24.07.2020 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.​

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