Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mutares SE & Co. KGaA; Nexans Metallurgie Deutschland GmbH - BWB/Z-4933 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mutares SE & Co. KGaA; Nexans Metallurgie Deutschland GmbH

BWB/Z-4933

08.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, beabsichtigt 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über die Nexans Metallurgie Deutschland GmbH, Deutschland, zu erwerben.

Das angemeldete Vorhaben betrifft die Kupfergießwalzdrahtbranche.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht